Honda ATVs wurden als
Nutzfahrzeuge für unbefestigtes
Gelände entwickelt und sind daher nicht für den Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt. Daher dient eine Straßenzulassung nur den notwendigen Fahrten auf
öffentlichen Straßen zum jeweiligen Einsatzort (benötigte Führerscheinklasse B bzw. 3).
Zu diesem Zweck sind Honda ATVs auch mit der für die Straßenzulassung benötigten Umrüstung erhältlich. Hierzu werden im Auftrag Ihres Honda ATV- Vertragshändlers durch einen von Honda empfohlenen Ausrüster hochwertige Scheinwerfer, Blink- und Bremsleuchten einschließlich
Schaltereinheiten, Warnblinkschalter,
Kontrollleuchten und Nebelschlussleuchte sowie einklappbare Rückspiegel angebaut.
Ein separater, speziell für das
Fahrzeug entwickelter Kabelbaum mit zusätzlichem Sicherungskasten
beinhaltet drei abgesicherte
Leitungen für Anbauteile (z.B.
Seilwinde, Düngerstreuer etc.).
Zusammen mit der stabilen
Anhängerkupplung mit Steckdose ist eine Zulassung als landwirtschaftliche Zugmaschine
problemlos möglich.